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Häufig gestellte Fragen

Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir gerne für Sie da.

Welche Gefahren sind abgedeckt?

Lesen Sie hierzu bitte unsere Informationen über Abgedeckte Gefahren

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Über welche Regionen hinweg bin ich versichert?

Weltweit, rund um die Uhr.

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Warum ist die Deckung so günstig?

Wir verzichten auf teure Werbung und halten die Formalitäten in sehr engem Rahmen. Die Abläufe wie Rechnungserstellung geschehen weitgehend automatisiert, auf elektronischem Wege und verursachen so ein Minimum an Aufwand. Wir arbeiten praktisch komplett papierlos.

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Was kann alles versichert werden?

Alle Musikinstrumente, Bögen, Zubehör, Mundstücke, S-Bögen, Kästen, Etuis, Notenmaterial, Bühnenmaterial, elektrisches und elektronisches Equipment, Kabel.

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Was kann nicht versichert werden?

Verschleißmaterial wie Saiten, Bogenbespannungen, Rohre oder Plättchen für Blasinstrumente. Die menschliche Stimme, Finger und dergleichen.

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Kann ich mobile Geräte (Smartphones, Tablets, etc.) versichern lassen?

Ja. Ihr mobiles Gerät muss nicht ausschließlich für musikalische Zwecke verwendet werden, jedoch ist es nur dann gedeckt, wenn Sie es im Rahmen musikalischer Tätigkeiten nutzen (z.B. Metronom-App oder während einer Tournee). Das Gerät ist nicht gedeckt, wenn Sie es für andere Unternehmungen nutzen (z.B. im Urlaub).

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Wie kann ich ALS MITGLIED ein neues Instrument versichern?

In die meisten Fällen genügt eine einfache E-Mail mit den üblichen Angaben (Instrument, Hersteller, Baujahr, Zettelinschrift bzw. Prägestempel, soweit vorhanden und Versicherungssumme). Eine Bestätigung erfolgt dann auf demselben Wege. - Selbstverständlich können Sie auch das Kontaktformular nutzen.

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Kann ich mein Instrument auch für einen kurzen Zeitraum versichern?

Ja - Kurzzeitversicherungen sind jederzeit möglich. Sie kosten nur eine zusätzliche, einmalige Gebühr von einem Drittel des regulären Jahresbeitrags.

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Kann ich mich auch versichern wenn ich (ständig) im Ausland wohne?

Ja, sofern Sie einen Wohnort, bzw. eine Meldeadresse innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums, Liechtenstein, Norwegen oder Island angeben können, und es die Gesetzeslage Ihres Landes gestattet (sorry an alle Schweizer). Bitte erkundigen Sie sich zuvor telefonisch.

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Ich kenne den Wert meines Instruments nicht - wie kann ich es versichern?

Eine Versicherungssumme muss für jedes Instrument natürlich angegeben werden. Für alles was sich wiederbeschaffen lässt, muss (darf) der aktuelle Neupreis herangezogen werden (Neuwertklausel). Ansonsten der realistische Zeitwert. Ein Instrumentenbauer des Vertrauens ist Ihnen hier sicher gerne behilflich. Bei vielen Instrumenten lassen sich aktuelle Listenpreise heranziehen.

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Ist für den Wert meines Instruments ein Nachweis erforderlich?

Die Versicherung eines Instruments über € 15.000,- erfordert bereits beim Abschluss einen Nachweis. Im Regelfall ist die Kopie einer Wertbestätigung oder ein aktueller Listenpreis ausreichend. Grundsätzlich kann, insbesondere im Schadensfall, jedoch für jedes Instrument ein Nachweis verlangt werden. Daher sollte man Belege für Vorversicherungen, Rechnungen etc. sorgfältig aufbewahren, soweit vorhanden. Gegebenenfalls können Ihnen Geigen- oder Instrumentenbauer Auskunft geben und Sie bei der Angabe des Versicherungswerts unterstützen. Eine Expertise ist nur bei besonders hochwertigen Instrumenten erforderlich (ab € 100.000,-).

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Warum trägt meine Police ein altes Datum?

Sie haben die Kopie einer Police erhalten, die für alle Harmonia Versicherten ausgestellt ist und in die Sie gemäß Ihrer schriftlichen Bestätigung mit Ihren Instrumenten eingebunden sind. Dies ist völlig korrekt.

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Wird eine Selbstbeteiligung erhoben?

Grundsätzlich erheben wir keine Selbstbeteiligung. Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr gilt für Liegenlassen und Abhandenkommen eine SB von 100,- Euro als vereinbart, - bei Kindern bis zum 10. Lebensjahr eine SB von 150,- Euro.
Bitte beachten Sie dazu unsere AGB § 4.

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Ich besitze keine E-Mail Adresse - Können Sie mich dennoch versichern?

Ja, jedoch nur wenn Sie ausdrücklich auf die Zusendung von Rechnungen und Informationen verzichten. Selbstverständlich werden Sie dennoch kontaktiert wenn es erforderlich ist, z.B. telefonisch oder per Post.

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Wie hoch soll ich die jährliche Wertsteigerung meines Instruments festlegen?

Dies ist abhängig vom Instrument, variiert aber auch mit der jeweils aktuellen konjunkturellen Lage. Sinnvolle Werte liegen zwischen 0% (viele Blasinstrumente, Zubehör, Kästen usw.) und 7% für hochwertige Streichinstrumente. Wenn Sie die jährliche Inflation ausgleichen möchten, ist 2% ein sinnvoller Wert.

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Wie funktioniert die Versicherung besonders wertvoller Instrumente?

Für einzelne Instrumente ab je € 100.000,- haben wir ein eigenes Modell mit besonders günstigen Konditionen und eigenen Bestimmungen. Bitte kontaktieren Sie uns und verwenden ggf. das spezielle Formular im Downloadbereich.

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Wie funktioniert die Versicherung von Profiorchestern?

Hier gibt es ein eigenes Modell mit Bedingungen, die speziell auf Profiorchester zugeschnitten sind. Die Mitversicherung von Aushilfsmusikern oder gegen Terrorakte sind nur einige davon. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

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Ich möchte mein Instrument verkaufen - kann ich vorzeitig kündigen?

Ja, nach der Mindestversicherungszeit von 12 Monaten. Es empfiehlt sich aber dem Käufer die Fortführung der Versicherung zu denselben Konditionen anzubieten. Dieser kann den Vertrag nach der Kündigung natürlich auch auf seinen Namen umschreiben lassen.

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Ich möchte mein Instrument wechseln - kann ich die Versicherung umschreiben?

Selbstverständlich - E-Mail genügt.

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Ich vermiete/verleihe mein Instrument - ist es weiterhin versichert?

Ja, die Versicherung bezieht sich immer auf das jeweilige Instrument, egal wer es benutzt. Dies gilt auch für gewerbliche Vermietung, verliehene oder gemietete Instrumente.

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Ich möchte ein Instrument versichern, das von einem Dritten genutzt wird (z.B. von meinem Kind). Welchen Namen muss ich im Versicherungsantrag angeben? Meinen, oder den des Nutzers?

Die Entscheidung ist ganz Ihnen überlassen. Für die Deckung Ihres Instruments ist es völlig unerheblich wessen Name als Versicherungsnehmer angegeben ist.

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Was sind die Alternativen zum Lastschriftverfahren?

Wir sind aufgrund unserer Erfahrungswerte dazu übergegangen, auf die Erteilung einer Einzugsermächtigung zu bestehen. Der Aufwand einer Zahlungsprüfung steht, wie sich in der Vergangenheit herausgestellt hat, in keinem Verhältnis zu unseren günstigen Konditionen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

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Erhalte ich eine Rechnung und kann ich die steuerlich absetzen?

Sie erhalten mit jedem Einzug eine Rechnung auf elektronischem Wege, als pdf-Datei an Ihre E-Mail Adresse. Die Versicherungssteuer und Umsatzsteuer ist ausgewiesen. Wenn Sie Profimusiker sind können Sie die Rechnung beim Finanzamt geltend machen.

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Kann ich per Bankeinzug von ausländischen Banken bezahlen?

Ja, die SEPA-Lastschrift europäischer Kreditinstitute macht es nun endlich möglich, sofern der Wohnort, bzw. die Meldeadresse innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums, Liechtensteins, Norwegens oder Islands liegt. Kunden mit ausländischen (nicht europäischen) Bankkonten erhalten eine Rechnung mit Überweisungsaufforderung und kommen selbstverständlich in den Genuss der regulären, günstigen Konditionen.

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Wie funktioniert die Schadensabwicklung?

Eine Schadensmeldung erstellen Sie entweder hier auf www.harmonia.eu online, per E-Mail, oder Sie rufen einfach an. Sie erhalten darauf ein bereits adressiertes Schadensformular das Sie ausgefüllt direkt an den Leistungsträger schicken. Wenn Sie Hilfe bei der Formulierung des Hergangs benötigen, stehen wir Ihnen auch hier gerne zur Verfügung. Bitte schicken Sie uns KEINE Kostenvoranschläge oder Rechnungen.

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Wann ist mein Verhalten als grob fahrlässig einzustufen?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Trotz langjähriger Erfahrung ist uns bisher nur ein einziger Fall aufgetreten in dem ein Steg mit Ponal Express auf eine Geige geklebt wurde. Das Entfernen dieses Holzleims wurde verständlicherweise nicht übernommen. Auch das Fechten mit Cellobögen ist nach Möglichkeit zu unterlassen!

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Was muss ich beim Transport meiner Instrumente beachten?

Während des Transports in Flugzeugen, verpacken Sie die Instrumente bitte in Hartschalenkästen, wenn sie nicht als Handgepäck mitgeführt werden.
Bei Violoncelli ab einer VS von 10.000,- Euro sind Transportschäden nur dann gedeckt, wenn Sie sich in einem Hartschalenkasten befinden.
Bitte beachten Sie dazu unsere AGB § 2 Punkte 6 und 8.

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Was bedeutet die Neuwertklausel?

Die Klausel gibt dem Versicherungsnehmer das Recht, sein Instrument zum aktuellen Neuwert zu versichern. Dies kann auch der Listenpreis eines neuen Instruments gleicher Art und Güte sein. Dies macht Sinn bei allen Instrumenten, die im Laufe der Zeit weniger wert werden, wie die meisten Blasinstrumente, Zubehör, oder Kästen bzw. Etuis.

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Was bedeutet die Nachtzeitklausel?

Die Nachtzeitklausel gibt vor, dass Instrumente zur Nachtzeit in unbewachten KFZ nicht versichert sind! Dies ist von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr Ortszeit. Die Nachtzeitklausel kann gegen einen Aufschlag von 25% permanent annulliert werden.

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Was bedeutet die Klausel für die Versicherung elektrischer und elektronischer Geräte?

Sie sind nicht gegen Schäden versichert, die durch innere Defekte, bzw. Mängel oder Alterung entstehen, z.B. wenn das Display eines Keyboards plötzlich nicht mehr funktioniert, ohne dass von außen her ein mit Gewalt einwirkendes Ereignis erfolgte.

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Muss ein Ersatzinstrument extra versichert werden?

Mit der Option 'Ersatzinstrument (EI)' können Sie die Deckung von Auslagen für Leihinstrumente gleicher Art und Güte, die Sie mieten, solange sich versicherte Instrumente nach gedeckten Schäden in Reparatur befinden, zubuchen.
Müssen diese Leihinstrumente extra versichert werden? Nein! Da das Ersatzinstrument den Wert des ursprünglich versicherten Instruments nicht übersteigen darf, verlagern wir das Risiko von einem auf das nächste Instrument.

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Ich habe eine Alarmanlage. Ist die Proberaumklausel trotzem notwendig?

Eine Alarmanlage die einer Bewachung gleichkommt und somit die Proberaumklausel unnötig macht, muss folgende Bedinungen erfüllen:
1. Die Alarmanlage muss ausgelöst werden wenn sich jemand Zutritt zu den versicherten Gegenständen verschafft.
2. Es muss sichergestellt sein, dass der Alarm in Echtzeit und bemerkbar übertragen wird. Der an Sie durch WLAN gesendete Alarm (Kamera) würde dem genügen.

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